Hilfen zur Erziehung/ stationäre Hilfen
Ziel der Hilfe zur Erziehung in den Einrichtungen der ASB-Kinder- und Jugendhilfe ist, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung eine Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen bzw. auf die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten oder ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu gewährleisten und entsprechend des Alters der Jugendlichen die Verselbstständigung im eigenen Wohn- und Lebensraum zu erreichen.
Mit Hilfe vilefältiger pädagogischer und therapeutischer Angebote im Alltag wird die Erziehung gefördert und weiterentwickelt. Im Beisammensein mit Anderen erwerben die Kinder und Jugendlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, welche im sozialen Umfeld der Gruppe und der Familie neue Erziehungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Durch eine familienähnliche Lebenstruktur, verbunden mit einem in der Gesellschaft integrierten Wohn- und Lebensumfeld, gewährleisten wir gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklung bei gleichzeitiger Wahrung der persönlichen Schutzrechte der Kinder und Jugendlichen.
Dafür betreiben wir, integriert in den Wohnvierteln der Städte Lübbenau/Spreewald und Vetschaue/Spreewald, mehrere Wohngruppen und setzen ausschließlich pädagogisches und tehrapeutisches Fachpersonal ein.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
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SGB VIII §§27 Abs. 4, 34, 41
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SGB VIII §§ 8a Abs. 2, 72a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, persönliche Eignung)
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SGB VIII §§ 61-65 SGB VIII (Datenschutz)
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Ziekert
Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe
Tel. : 035 433 / 784 - 18
Fax : 035 433 / 784 - 32
ASB Kinder- und Jugendhilfe
Erich-Weinert-Straße 10 A
03226 Vetschau/Spreewald