Begleitete Elternschaft
Die Begleitete Elternschaft richtet sich an Familien in entsprechenden Notlagen und an Eltern mit geistiger und/ oder Lernbehinderungen und deren Kinder. Ziel ist, ein intaktes autonomes Familiensystem aufzubauen, es zu stabilisieren und zu erhalten, so dass eine selbstständige Lebensführung der Familie wieder möglich wird. In der längerfristig angelegten Unterstützung der Familien geht es um die Förderung und Weiterentwicklung von Fähigkeiten, dem Bewusstwerden der Elternrolle und der damit verbundenen Verantwortung für eine gesunde Entwicklung der Kinder.
Neben der alltäglichen Unterstützung und Versorgung der Familien, sollen insbesondere tragbare emotionale Beziehungen zwischen der Mutter/ dem Vater und dem/ der Kind(er) als Grundlage für eine eigenständige Lebensgestaltung entwickelt werden. Die Aufnahme bzw. Weiterführung einer Berufstätigkeit sowie die kompensatorische Förderung der Kinder bilden dabei eine weitere Säule zur Stabilisierung der Familie mit dem Oberziel, eines dauerhaften Lebens in einem eigenem Wohnraum.
Mit einem in der Gesellschaft integrierten Wohn- und Lebensumfeld gewährleisten wir gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklung bei gleichzeitiger Wahrung der persönlichen Schutzrechte der Familien.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
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SGB VIII §§ 16, 19, 27 Abs. 2
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SGB VIII §§ 8a Abs. 2, 72a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, persönliche Einigung)
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SGD VIII §§ 61-65 (Datenschutz)
ASB Kinder- und Jugendhilfe
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15
03226 03226 Vetschau/Spreewald